Verschärfte Maskenpflicht seit 18.1.: FFP2 im ÖPNV und in Geschäften
Aktuell gibt es in München und Bayern eine Maskenpflicht für den öffentlichen Verkehr und den Einzelhandel, darüber hinaus auch in der Münchner Innenstadt. Seit 18. Januar 2021 ist das Tragen einer FFP2-Maske u.a. im Nahverkehr, im Einzelhandel und Arztbesuchen verpflichtend. Die Kulanzwoche ist seit 25.1. beendet, ein Verstoß gegen die FFP2-Maskenpflicht wird nun mit einem Bußgeld geahndet. Was muss man bei der Benutzung von FFP2-Masken beachten? Und welche Regeln gelten zudem? Hier der Überblick.